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Analyse und Wiederherstellung des alten Sectionetzes Dänschenburg/Gresenhorst mit anschließender Ableitung der historischen Feldmarksgrenzen

Diese Diplomarbeit behandelt das Thema: "Analyse und Wiederherstellung des alten Sectionetzes Dänschenburg/Gresenhorst mit anschließender Ableitung der historischen Feldmarksgrenzen."
Am 04. Januar 1993 wurde das Bodenordungsverfahren (BOV) "Gresenhorst" nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 19. Juni 2001 angeordnet. Gemäß § 56 LwAnpG wurde die Landgesellschaft M-V mbH mit der Verfahrensdurchführung beauftragt. Das Verfahren erstreckt sich über Teilbereiche der Gemarkungen Dänschenburg, Gresenhorst und Völkshagen. Die katastertechnische Bestimmung der Verfahrensgebietsgrenze des Bodenordnungsverfahrens "Gresenhorst" erfolgte durch Digitalisierung der analogen Flurkarten im Maßstab 1:3840. Trotz Anspruch auf Richtigkeit des Katasterkartenwerkes war eine Bestimmung der Verfahrensgebietsgrenze somit nur mit Digitalisiergenauigkeit zu realisieren. Aus katasterrechtlicher Sicht hätte die Festlegung der Verfahrensgebietsgrenze durch die maßgeblichen Katasterzahlen der Sectiomessung Dänschenburg/ Gresenhorst erfolgen müssen. So wurden bereits 2004 vom Kataster- und Vermessungsamt erste Widersprüche zwischen dem von der Landgesellschaft M-V mbH digitalisierten Verfahrensgebietsgrenze und einzelner Liegenschaftsvermessungen festgestellt. Diese Vorgehensweise der Landgesellschaft M-V mbH bei der Bestimmung der Verfahrensgebietsgrenze entsprach der damaligen Auffassung der oberen Flurbereinigungsbehörde (Landwirtschaftsministerium). In den Akten beim Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Nordvorpommern ist ein Aktenvermerk des damaligen Amtsleiters über ein Gespräch mit dem Landwirtschaftsministerium vom 21. April 1994 vorhanden. Nach Ansicht des Landwirtschaftsministeriums ist eine Herstellung der Verfahrensgebietsgrenze mittels des Katasterzahlenwerkes nicht erforderlich. Diese Meinung der oberen Flurbereinigungsbehörde hat sich zwischenzeitlich geändert. So wurden für später eingeleitete Bodenordnungsverfahren (ca. ab 1998) in den Werkverträgen eine eindeutige vermessungstechnische Bestimmung der Verfahrensgebietsgrenze vorgeschrieben.
Im Jahr 2005 hat das Amt für Landwirtschaft Bützow das Bodenordnungsverfahren "Mandelshagen" eingeleitet, welches unmittelbar an das Bodenordnungsverfahren "Gresenhorst" angrenzt. Der ÖbVI Prestin hat Ende 2005 die Verfahrensgebietsgrenze des Bodenordnungsverfahrens "Mandelshagen" auf der Grundlage einer Sectiomessung von 1861 wiederhergestellt. Die Abweichungen zwischen dem vom ÖbVI Prestin und dem von der Landgesellschaft M-V mbH bestimmten gemeinsamen Verfahrensgebietsgrenze betragen bis zu 10 m. Die Landgesellschaft M-V mbH hat dem Amt für Landwirtschaft Bützow mitgeteilt, dass die Verfahrensgebietsgrenze des Bodenordnungsverfahrens "Gresenhorst" neu überarbeitet wird und an die Verfahrensgebietsgrenze des Bodenordnungsverfahrens "Mandelshagen" angepasst werden soll. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine Bestimmung der Verfahrensgebietsgrenze des Bodenordnungsverfahrens "Gresenhorst" durch das maßgebende Katasterzahlenwerk im Rahmen dieser Diplomarbeit sinnvoll. Um die Verfahrensgebietsgrenze berechnen zu können, war es erforderlich, dass der Sectiomessung Dänschenburg/Gresenhorst zugrunde liegende alte Lagefestpunktfeld rechnerisch wiederhergestellt wird.

  1. Autor:
  2. Betreuer:
    • Prof. Dipl.-Ing. Rolf-Werner Rebenstorf
    • Prof. Dr.-Ing. Wilhelm Heger