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<title>Das GEO-Forum - Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie)</title>
<link>http://forum.diegeodaeten.de/</link>
<description>DieGeodaeten.de ist ein geodätisches Portal, welches von Vermessungsingenieuren der HS Neubrandenburg ins Leben gerufen wurde. Neben Neuigkeiten aus den Bereichen Geodäsie und Geoinformatik werden Buchempfehlungen oder Downloads angeboten.</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo dtglsm89,<br />
ich packe meine Antworten mal zwischen Deinen Text:</p>
<blockquote><p>kann mir jemand helfen, diesen Ausschnitt aus einem Katasterplan zu verstehen?&quot;</p>
</blockquote><p>Hier ist mir schon rätselhaft, wie Du an diesen Vermessungsriss gekommen bist. In RLP muss man eigentlich seine Fachkenntnis &quot;nachweisen&quot;, um diese Unterlagen zu bekommen. Dennoch will ich versuchen noch ein wenig Klarheit zu schaffen, was die reinen Zahlen zu bedeuten haben.</p>
<blockquote><p>Es geht mir um die Grenze, die mit dem schwarzen Pfeil gekennzeichnet ist. <br />
Gibt mit dem Nachbarn uneinigkeit wo die Grenze liegt. Er brubbelt immer was von das ist aber ein Winkel!!! ohne mir zu erklären was er meint.</p>
<p>1.) Kann man anhand des Planes sagen, dass die Grenze von Straße bis Tal (unten; Stützmauer) &quot;gerade&quot; verläuft, ohne Winkel (mögen sie auch noch so gering abweichen)?&quot;</p>
</blockquote><p>Es ist tatsächlich davon auszugehen, dass die Grenze, in dem von Dir betrachteten Teil, gerade ist, ohne Knick (wenn Du mit „Winkel“ einen Knick in der Grenze meinst).</p>
<blockquote><p>2.) Ich würde gerne vom Anbau hinter der Garage (&quot;9000,- in grün zeigt auf den Anbau) eine Maurerschnur spannen um die Grundstücksecke bei der Stützmauer zu ermitteln. Die Messpunkte sind leider nicht mehr aufzufinden.&quot;</p>
</blockquote><p>
 <br />
Hier ist mir schleierhaft, wie Du mit dem Spannen der Mauerschnur die Grundstücksecke an dem Stützmauer ermitteln möchtest. Eine Gerade besteht aus einer Linie zwischen zwei Punkten. Und Dir liegt nur einer am Anbau vor. Aber auch nur unter der Voraussetzung, dass der Anbau nicht noch umgebaut oder mit Dämmung und Putz verkleidet wurde.</p>
<blockquote><p>3.) Was bedeutet alles im Zusammenhang mit der Stützmauer des Nachbarn, insbesondere das 080 im roten Kästchen?&quot;</p>
</blockquote><p>Das „das 080 im roten Kästchen“ bedeutet, dass der Vermesser das Maß 0,80 an dem Stein 115 angehalten hat, um da seine Messlinie zu beginnen. Wobei der eigentliche Beginn bei den Stein 104 mit 0,00 wäre. Dieser Stein wurde evtl. aber nicht aufgesucht oder gefunden und somit nicht benutzt<br />
Ansonsten würde ich, ohne weitere Unterlagen, die Stützmauer nicht zur Grenzbestimmung verwenden, da ja völlig unklar ist, ob sie, seitdem sie da angemessen wurde, noch unverändert ist.</p>
<blockquote><p>Für mich ein Plan mit Sieben Siegeln, für Fachleute ein offenes Buch.&quot;</p>
</blockquote><p>Hierzu folgendes:</p>
<p>Die Liegenschaftszahlen, also die Messwerte und Maße (auch die in diesem Rissausschnitt dargestellten und eventuell auch zusammengetragenen Maße), sind zu unterschiedlichen Zeitepochen entstanden. Sie können unter Umständen aus einem mehr als hundert Jahre zurückliegenden Zeitraum stammen. Zu ihrer Ermittlung wurden entsprechend der jeweiligen Entwicklung in der Vermessungstechnik unterschiedliche Messgeräte und Messverfahren angewendet. Die Liegenschaftszahlen sind deshalb mit Messungenauigkeiten behaftet, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise zum Zeitpunkt der Ermittlung technisch unvermeidbar waren. Die Verwendung der Liegenschaftszahlen, insbesondere die Rückübertragung in die Örtlichkeit, bedarf daher der sachverständigen Wertung. Diese ist jedoch auch nur unter Zuhilfenahme aller vorliegenden Zahlenwerke möglich. Ein unvollständiger Ausschnitt eines einzigen Vermessungsrisses kann nur zu Fehlinterpretationen führen<br />
Das ist auch der Grund, warum man zur Würdigung der Liegenschaftszahlen eine Lehre zum Vermessungstechniker (ca. 3 Jahre) und/oder ein Studium zum Vermessungsingenieur (ca. 4 Jahre) plus die entsprechende Erfahrung der Katastervermessung (Messgenehmigung) benötigt.<br />
Und wie Eddi (und andere) schon ausführte: „Letztendlich ist nur eine durch das Katasteramt bzw. einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorgenommene Grenzanzeige oder Grenzherstellung rechtlich bindend.“ Und genau darauf wird es hinauslaufen, wenn es jetzt schon Streitigkeiten mit dem Nachbarn gibt.</p>
<p>VG Bernd</p>
]]></content:encoded>
<link>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7318</link>
<guid>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7318</guid>
<pubDate>Wed, 31 Jul 2024 15:13:09 +0000</pubDate>
<category>Geodäsie/Vermessung</category><dc:creator>Bernd</dc:creator>
</item>
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<title>Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich glaube, Du hast schon anhand der Antworten gemerkt, dass man Dir mit Geo-Caching alleine nicht helfen könnte....<br />
Und ja, meist sind die Antwortenden Vermessungstechniker / Vermessungsingenieure (weibliche Fachkollegen natürlich herzlichst eingeschlossen!) aus Theorie und Praxis mit oftmals langjähriger Erfahrung.</p>
<p>Eddi</p>
]]></content:encoded>
<link>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7317</link>
<guid>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7317</guid>
<pubDate>Fri, 26 Jul 2024 14:48:49 +0000</pubDate>
<category>Geodäsie/Vermessung</category><dc:creator>Eddi</dc:creator>
</item>
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<title>Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier gibt es seit kurzen auch eine ganze Menge kostenfreie Geodaten von RLP. Sicher auch irgendwelche Koordinaten der Grenzpunkte im NAS format...<br />
<a href="https://lvermgeo.rlp.de/geodaten-geoshop/open-data">https://lvermgeo.rlp.de/geodaten-geoshop/open-data</a></p>
]]></content:encoded>
<link>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7315</link>
<guid>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7315</guid>
<pubDate>Thu, 25 Jul 2024 22:08:44 +0000</pubDate>
<category>Geodäsie/Vermessung</category><dc:creator>Mike1202</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nein, eigentlich nicht. Es stört ihn, dass Tannenzapfen herunterfallen. Aber die fallen eigentlich zu 85% auf mein Grundstück, auch wenn es durch eine falsch positionierte Hecke so aussieht, als sei es sein Grundstück. Den Baum (ca. 18m, Tanne) war mein Vorschlag, damit er mehr Sonne bekommt und kein einziger Tannenzapfen mehr auf sein Grundstück fällt.</p>
</blockquote><p>Anbieten, die Zapfen einzusammeln und gut is... Zumindest bei vernünftigen Nachbarn.</p>
<blockquote><p><br />
Das ist ja der nächste Punkt. Ich finde widersprüchliche Infos dazu, welche Regeln einzuhalten sind. Der Nachbar und ein paar Seiten behaupten, wenn man einen &quot;Sichtschutz&quot;zaun baut, müsse dieser min 50cm von der Grenze entfernt sein. Er hat schon angekündigt &quot;nachzumessen&quot;. Am Ende baue ich einen Zaun und muss ihn dann wieder entfernen. Oder ich gehe einen so großen Sicherheitsabstand ein, dass ich viel Grundstück an diese Person verschenke..<img src="http://forum.diegeodaeten.de/images/smilies/neutral.gif" alt=":-|" title="grÃ¼ml" /> </p>
</blockquote><p>Nachmessen kann man nur, wenn die Grenze sichtbar ist, dh. die Grenzzeichen sind vorhanden..<br />
Eindeutige Antworten bezüglich der Einfriedung findest Du normalerweise in der Landesbauordnung und im Bebauungsplan. Eine Nachfrage bei deiner Gemeindeverwaltung bzw. der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landratsamt?) hilft hier. </p>
<p>Auf die Schnelle oberflächlich gegoogelt würde ich sagen, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist kann man auch in Rheinland-Pfalz ein Zaun/Mauer mit bis zu 2m Höhe auf die Grenze stellen.</p>
<p>Frag im Bauamt, das lässt sich in der Regel telefonisch klären.</p>
<blockquote><p><br />
Das war halt der Fehler der vorherigen Eigentümer. Weil die Garage auf ca. 3m ca. 19cm überbaut wurde, hat mein Vorvoreigentümer gesagt, dann bekommste halt die Fläche hinter dem Heckenknick. Das war aber beim Kauf durch mich nicht bekannt und auch ungültig mir ggü, da nur schuldrechtlich und nicht dinglich bindend.</p>
</blockquote><p>Du kannst Dich auch hier:</p>
<p><a href="https://maps.rlp.de/">https://maps.rlp.de/</a></p>
<p>mal durchklicken, Flurstücksgrenzen und Luftbilder einschalten, und schauen, ob man da erkennt, wo die Hecke ungefähr liegt. Da kann man abschätzen ob es sich lohnt, ein Faß aufzumachen oder lieber doch die Füße still hält, weil die Grenze doch ganz anders verläuft als angenommen..</p>
<p>Merke: Mauern, Zäune und Hecken haben oft wenig bis gar nichts mit der Grenze zu tun..</p>
<blockquote><p><br />
Weiß einer, was die Eintragung einder dinglichen Einigung kosten würde?</p>
</blockquote><p>Ins Grundbuch? Frag beim Grundbuchamt oder dem Notar Deines Vertrauens.</p>
]]></content:encoded>
<link>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7312</link>
<guid>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7312</guid>
<pubDate>Thu, 25 Jul 2024 13:29:37 +0000</pubDate>
<category>Geodäsie/Vermessung</category><dc:creator>Slartir</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Hilfe bei Katasterplan Interpretation (bin Privat und Laie) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Erstmal danke für die rege Beteiligung! <img src="http://forum.diegeodaeten.de/images/smilies/yes.gif" alt=":yes:" title="jaja" /> </p>
<p>Der 919 BGB ist mir bekannt. Habe ich dem Nachbarn auch gesagt, dass eine Vermessung notwendig scheint wenn man sich nicht einigen will mit dem Verweis auf die Kostenteilung. Er brüllt nur &quot;Ich zahl nix!&quot; 15 mal.. die Nachbarschaft war dann wach.</p>
<p>Den Betrag von ca. 2,4-2,6k habe ich vom Vermessungsamt.</p>
<p>Das Grundstück ist in Rheinland Pfalz gelegen.</p>
<blockquote><p><br />
Der Nachbar will, das Du Deinen Baum fällst? Ist es ein alter Baum hat man als Nachbar da wenig bis nichts zu sagen, vor allem auch wegen des Grenzabstandes, bei frisch gepflanzten kommt es darauf an, wann er bei welcher Wuchshöhe und zu geringem Grenzabstand eine Beseitigung fordert. </p>
</blockquote><p>
Nein, eigentlich nicht. Es stört ihn, dass Tannenzapfen herunterfallen. Aber die fallen eigentlich zu 85% auf mein Grundstück, auch wenn es durch eine falsch positionierte Hecke so aussieht, als sei es sein Grundstück. Den Baum (ca. 18m, Tanne) war mein Vorschlag, damit er mehr Sonne bekommt und kein einziger Tannenzapfen mehr auf sein Grundstück fällt.</p>
<p><br />
Die Hecke hat der Eigentümer gepflanzt dem urspünglich beide Grundstücke gehörten. </p>
<p><a href="https://ibb.co/mbdZtQd"><img src="https://i.ibb.co/QphSnsh/Whats-App-Bild-2024-05-21-um-00-23-25-9cce9ba7.png" alt="[image]"  /></a></p>
<blockquote><p><br />
Bau den Zaun auf Deiner Seite der Grenze (Außenkante=Grundstücksgrenze), dann ist das Deiner und Du hast die &quot;Hoheit&quot;darüber. Natürlich unter Berücksichtigung der Landsbauverordnung und des aktuellen Bebauungsplanes.</p>
</blockquote><p>
Das ist ja der nächste Punkt. Ich finde widersprüchliche Infos dazu, welche Regeln einzuhalten sind. Der Nachbar und ein paar Seiten behaupten, wenn man einen &quot;Sichtschutz&quot;zaun baut, müsse dieser min 50cm von der Grenze entfernt sein. Er hat schon angekündigt &quot;nachzumessen&quot;. Am Ende baue ich einen Zaun und muss ihn dann wieder entfernen. Oder ich gehe einen so großen Sicherheitsabstand ein, dass ich viel Grundstück an diese Person verschenke..<img src="http://forum.diegeodaeten.de/images/smilies/neutral.gif" alt=":-|" title="grÃ¼ml" /></p>
<blockquote><p><br />
Das bleibt unbestritten. Bei einem schwierigen Nachbarn sollte es auf alle Fälle amtlich gelöst werden.</p>
</blockquote><p>
Das war halt der Fehler der vorherigen Eigentümer. Weil die Garage auf ca. 3m ca. 19cm überbaut wurde, hat mein Vorvoreigentümer gesagt, dann bekommste halt die Fläche hinter dem Heckenknick. Das war aber beim Kauf durch mich nicht bekannt und auch ungültig mir ggü, da nur schuldrechtlich und nicht dinglich bindend.</p>
<p>Weiß einer, was die Eintragung einder dinglichen Einigung kosten würde?</p>
<blockquote><p><br />
Ich hab vor langer Zeit gelernt &quot;Der Antragsteller zahlt..&quot;, wenn der Nachbar von vornherein uneinsichtig ist müßten die Auslagen dann wohl erstritten werden.</p>
</blockquote><p>
Du sagst es. Und zur Not muss ich es einklagen. Dann radikalisiert sich das noch mehr.</p>
<blockquote><p><br />
Zu der Skizze der Abmarkungsniederschrift gibt es meist noch einen Textteil wo vielleicht weiteres drin stehen könnte...</p>
</blockquote><p>
<a href="https://ibb.co/ZzgxXxd"><img src="https://i.ibb.co/Xx5tLtX/Unbenannt.png" alt="[image]"  /></a></p>
]]></content:encoded>
<link>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7310</link>
<guid>http://forum.diegeodaeten.de/index.php?id=7310</guid>
<pubDate>Wed, 24 Jul 2024 20:48:16 +0000</pubDate>
<category>Geodäsie/Vermessung</category><dc:creator>dtglsm89</dc:creator>
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