§ 8 BauO NRW (Allgemeines)

Teiler @, NRW, Tuesday, 11.04.2017, 16:02 (vor 2783 Tagen)

Kann eine Genehmigung nach § 8 Abs. 2 BauO NRW wegen fehlender Anlagen nach § 4 Abs.1 Nr. 2 BauO NRW an einem abzutrennenden Haus (Alt-Bestand) versagt werden ?

§ 8 BauO NRW

derMoeller, Tuesday, 11.04.2017, 17:40 (vor 2783 Tagen) @ Teiler

Willst du eine Rechsberatung ist ein Anwalt wohl die bessere Adresse.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja.
Jedes Grundstück braucht eine Zufahrt. Ist die nicht gesichert/dargestellt empfinde ich es nicht als falsch die Teilung zu untersagen. Gerade NRW hat sehr strenge Gesetze im Bau und Vermessungsbereich-nicht ohne Grund.

Aber wo ist denn das eigentliche Problem? Anlage nachreichen und gut ist.

§ 8 BauO NRW

Teiler, Tuesday, 11.04.2017, 17:59 (vor 2783 Tagen) @ derMoeller

..es geht um den Anschluß an die Wasserversorgung und die hat mit neuen Grenzen nichts zu tun.

§ 8 BauO NRW

derMoeller, Tuesday, 11.04.2017, 18:16 (vor 2783 Tagen) @ Teiler

Aber vielleicht mit dem neuem Grundstück? Hat dies eine Wasserversorgung?

Auch das Alt-Flurstück muss eine eingetragende Wasserversorgung haben. Wenn dies ein Altbau ist kann es sicherlich mal vorkommen, dass die Unterlagen beim Amt fehlen und der Eigentümer sie nachreichen muss.

Nochmal die Frage: Wo ist das Problem? Nachreichen und gut!

§ 8 BauO NRW

Teiler, Wednesday, 12.04.2017, 06:13 (vor 2782 Tagen) @ Teiler

..es gibt an dem betroffenen Haus und Bestandsgrundstück seit Jahren keinen Anschluß an die Wasserversorgung mehr und es kann nichts nachgereicht werden.

Kann die Genehmigung nach § 8 BauO NRW damit versagt werden ?

§ 8 BauO NRW

derMoeller, Wednesday, 12.04.2017, 19:57 (vor 2782 Tagen) @ Teiler

Wir kennen die Details nicht also wirst du hier keine rechtsverbindliche Antwort bekommen.
Lass dir doch eine Begründung geben und frag nach wie es doch zu einer Genehmigung kommen kann.
Ehrlich gesagt versteh ich immer noch nicht so richtig die Problematik: Es scheint mir als wenn du hier nach einer Begründung suchst jemanden in die Pfanne zu hauen.

§ 8 BauO NRW

Teiler, Thursday, 13.04.2017, 05:57 (vor 2781 Tagen) @ derMoeller

.....wie sehen andere Nutzer des Forum das ?

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§ 8 BauO NRW

MichaeL ⌂, Bad Vilbel, Thursday, 13.04.2017, 09:29 (vor 2781 Tagen) @ Teiler

Hallo,

.....wie sehen andere Nutzer des Forum das ?

Ganz ehrlich? Nunja, ich hätte mir, nachdem Du hier ohne Gruß und Anrede Deine Frage hingerotzt hast, vermutlich nicht mal die Mühe gemacht, Dir zu antworten. Nachdem Du trotz mehrfacher Aufforderung auch die Fragen von derMoeller nicht beantworten wolltest, scheint mir doch die Diskussion eher überflüssig zu sein. Das derMoeller so geduldig war, fand ich schon erstaunlich.

Zum Thema: Da Vermessung Ländersache ist und ich nicht aus NRW komme, der derMoeller hier aber wohl gewisse Erfahrungen aus NRW mitbringt, hast Du hier eigentlich schon den richtigen Ansprechpartner gefunden, wie mir scheint. Jetzt musst Du es nur noch für Dich nutzbar machen... ;-)

Frohe Ostern wünsche ich Euch
Micha

--
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§ 8 BauO NRW

derMoeller, Friday, 14.04.2017, 11:39 (vor 2780 Tagen) @ MichaeL

Da muss ich dir widersprechen Micha :D
Ich habe so gut wie keine Erfahrungen mit NRW- ich bin selber in Niedersachsen unterwegs. Da sich die Bauordnungen aber meist nicht so arg unterscheiden kann man die Geflogenheiten leicht übertragen. Allerdings ist mir bekannt, dass das Gesetz in NRW für die Bauordnung und auch für die Vermessung mit zu den strengsten in Deutschland gehört. Dies ist hauptsächlich der Bergbaugeschichte geschuldet. Zwar wird nicht überall in NRW Bergabau betrieben aber ein Gesetzt gilt nunmal immer fürs ganze Land!

Warum ich so geduldig bin? Da ich selber bei einem Katasteramt arbeite möchte ich die Leute gerne davon überzeugen, dass hier keine "Behördenwillkür" betrieben wird. Sicherlich gibt es Ausnahmen aber die gibt es auch in der Privatwirtschaft.
Man muss den Bürger einfach besser informieren, Möglichkeiten aufzeigen aber auch keinen Präzedenzfall schaffen, der fachlich falsch ist und somit zukünftigen Projekten Tor und Angel öffnet.

Ich habe täglich mit Menschen zu tun, die aus Unwissenheit oder gar falschen Informationen meinen, dass sie im Recht sind und versuchen dies auf unsanfte verbale Weise durchzudrücken. Hier hilft dann nur ein ruhiges Gemüt und gaaaaanz viel Überzeugungskraft :D

§ 8 BauO NRW

Walter, Saturday, 15.04.2017, 06:51 (vor 2779 Tagen) @ derMoeller

Guten Tag !

Hat einer eine Antwort auf die Frage von "Teiler" ?
Auch für mich ist das von Interesse.

MfG
Walter

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