Landvermessung (Allgemeines)

Eddi, Saturday, 09.04.2022, 12:20 (vor 959 Tagen) @ Felix

Hallo,
anhand Deiner Ausführungen nehme ich an, Du kommst nicht aus dem Vermessungswesen...
Zunächst prinzipiell:
Egal, wie Du das Problem technisch löst, Du darfst diese Grenzen gar nicht herstellen! Das darf nur das Vermessungs- und Katasteramt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur! Und egal, wie Du diese Punkte herstellst, sie sind nicht rechtsverbindlich, haben also außer für Deine Übersicht keinerlei Sinn. Im dümmsten Fall bekommst Du noch Ärger mit Deinen Nachbarn, weil Du ihr Grundstück betreten hast. Und schon gar nicht darfst Du sie "Grenzpunkte" nennen oder sie wie solche kenntlich machen!
Du kannst aber aus dem Geodatenportal die Koordinaten der Grenzpunkte entnehmen und diese in der Örtlichkeit aufsuchen (Geocaching!). Du weißt dann aber weder etwas über die Ungenauigkeit der Koordinaten im Geodatenportal (können durchaus einige Meter sein) noch über die Genauigkeit Deiner GNNS-(GPS)- Messung. Mit einem normalen GNNS- Empfänger bzw. Handy würde ich von etwa 3-5 m Lagegenauigkeit ausgehen.
Wenn Dir diese Genauigkeit reicht und Du die Punkte nur provisorisch kennzeichnest........

Eddi


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