Flussbettverlagerung (Allgemeines)

Robert, Sunday, 05.10.2025, 18:03 (vor 13 Tagen)

Hallo,

mein Grundstück wurde erst- und letztmals im 19 Jh. vermessen (BaWü). Es ist ein Flussanrainer-(Garten)Grundstück. Die Abmarkungen waren nicht mehr vorhanden. Das Grundstück ist durch Flussbettverlagerung in den letzten 200 Jahren sichtbar kleiner geworden.

Nun wurde mein Grundstück neu vermessen. Es ergaben sich nur geringe Veränderungen der Grundstücksmaße und der Flächenberechnung. Wenn ich die rechte Grenzlinie gemäß der neu vermessenen Seitenlängenangaben entlang ginge, würde ich im Fluss am gegenüberliegenden Fluss-Ufer herauskommen.

Wodurch können solche falschen Messergebnisse entstanden sein ?

Es wäre sehr nett, wenn Ihr mir auf die Sprünge helfen könntet.


Viele Grüße
Robert

Flussbettverlagerung

Mike1202 @, Wednesday, 08.10.2025, 22:26 (vor 10 Tagen) @ Robert

Am besten ist sowas mit dem Vermesser zu klären der die neue Vermessung vorgenommen hat.

Wasserrecht und Flurstücksgrenzen ist immer bischen speziell. Da hat auch jedes Bundesland sein eigenes Wassergesetz (WG) und natürlich seine eigenen Vorschriften.
Für BaWü hab ich hier eine Verwaltungsvorschrift für Liegenschaftsvermessungen gefunden (LV-Vorschrift – VwVLV)
Da geht es ab Nr. 60 um Gewässer...

LV-Vorschrift VwVLV

Aber wie oben geschrieben, wäre der Vermesser der das jetzt neu gemessen hat mein erster Ansprechpartner, da er die ganze Situation kennen sollte.

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