Flussbettverlagerung (Allgemeines)

Mike1202 @, Wednesday, 08.10.2025, 22:26 (vor 10 Tagen) @ Robert

Am besten ist sowas mit dem Vermesser zu klären der die neue Vermessung vorgenommen hat.

Wasserrecht und Flurstücksgrenzen ist immer bischen speziell. Da hat auch jedes Bundesland sein eigenes Wassergesetz (WG) und natürlich seine eigenen Vorschriften.
Für BaWü hab ich hier eine Verwaltungsvorschrift für Liegenschaftsvermessungen gefunden (LV-Vorschrift – VwVLV)
Da geht es ab Nr. 60 um Gewässer...

LV-Vorschrift VwVLV

Aber wie oben geschrieben, wäre der Vermesser der das jetzt neu gemessen hat mein erster Ansprechpartner, da er die ganze Situation kennen sollte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion