Grenzdarstellung im Kataster (Geodäsie/Vermessung)

Eddi, Monday, 19.02.2024, 16:30 (vor 277 Tagen) @ seppi

Hallo,

Du musst jetzt ganz tapfer sein, aber in Deutschland darf nur das Vermessungsamt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVi) eine Grenzherstellung/Grenzfeststellung vornehmen!
Alles andere wäre rechtlich völlig wertlos oder sogar verboten (z.B. setzen oder gar verändern von Grenzmarkierungen).
Es wird Dir also nichts anderes übrigbleiben, als die Messung zu beauftragen, wobei dann auch der rechtliche Teil geklärt wird.

Eddi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion