§ 8 BauO NRW (Allgemeines)

derMoeller, Tuesday, 11.04.2017, 17:40 (vor 2783 Tagen) @ Teiler

Willst du eine Rechsberatung ist ein Anwalt wohl die bessere Adresse.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja.
Jedes Grundstück braucht eine Zufahrt. Ist die nicht gesichert/dargestellt empfinde ich es nicht als falsch die Teilung zu untersagen. Gerade NRW hat sehr strenge Gesetze im Bau und Vermessungsbereich-nicht ohne Grund.

Aber wo ist denn das eigentliche Problem? Anlage nachreichen und gut ist.


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