§ 8 BauO NRW (Allgemeines)

derMoeller, Tuesday, 11.04.2017, 18:16 (vor 2783 Tagen) @ Teiler

Aber vielleicht mit dem neuem Grundstück? Hat dies eine Wasserversorgung?

Auch das Alt-Flurstück muss eine eingetragende Wasserversorgung haben. Wenn dies ein Altbau ist kann es sicherlich mal vorkommen, dass die Unterlagen beim Amt fehlen und der Eigentümer sie nachreichen muss.

Nochmal die Frage: Wo ist das Problem? Nachreichen und gut!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion