§ 8 BauO NRW (Allgemeines)

derMoeller, Friday, 14.04.2017, 11:39 (vor 2780 Tagen) @ MichaeL

Da muss ich dir widersprechen Micha :D
Ich habe so gut wie keine Erfahrungen mit NRW- ich bin selber in Niedersachsen unterwegs. Da sich die Bauordnungen aber meist nicht so arg unterscheiden kann man die Geflogenheiten leicht übertragen. Allerdings ist mir bekannt, dass das Gesetz in NRW für die Bauordnung und auch für die Vermessung mit zu den strengsten in Deutschland gehört. Dies ist hauptsächlich der Bergbaugeschichte geschuldet. Zwar wird nicht überall in NRW Bergabau betrieben aber ein Gesetzt gilt nunmal immer fürs ganze Land!

Warum ich so geduldig bin? Da ich selber bei einem Katasteramt arbeite möchte ich die Leute gerne davon überzeugen, dass hier keine "Behördenwillkür" betrieben wird. Sicherlich gibt es Ausnahmen aber die gibt es auch in der Privatwirtschaft.
Man muss den Bürger einfach besser informieren, Möglichkeiten aufzeigen aber auch keinen Präzedenzfall schaffen, der fachlich falsch ist und somit zukünftigen Projekten Tor und Angel öffnet.

Ich habe täglich mit Menschen zu tun, die aus Unwissenheit oder gar falschen Informationen meinen, dass sie im Recht sind und versuchen dies auf unsanfte verbale Weise durchzudrücken. Hier hilft dann nur ein ruhiges Gemüt und gaaaaanz viel Überzeugungskraft :D


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