Flächenkorrektur nachvollziehen für amtliche Fläche (Geodäsie/Vermessung)

ISpeech ⌂, Chemnitz, Friday, 07.09.2018, 13:11 (vor 2269 Tagen) @ Eddi

Hi Eddi

ist der von Dir genannte y-Wert schon umgerechnet auf den Mittelmeridian oder stecken da noch die 500 km für diesen (also echter Abstand -158,2 km) drin?

Ich denke ich habe die richtigen y-Werte. Es sind zumindest die amtlichen Koordinaten. Ich bin in der Zone 33U. Ein Beispiel für einen y-Wert: 33.341.800,300 (8stellig wegen EPSG 5650). Abzüglich der 33.000.000 ergibt 341,8 km, also liege ich 158,2 km östlich des Mittelmeridians. Und diesen Wert muss ich in der Formel für den Maßstabsfaktor quadrieren.

Generell würde ich aber davon ausgehen, dass eine aus UTM- Koordinaten berechnete Fläche (d.h. die gemessenen Strecken wurden schon in die UTM- Ebene korrigiert) bereits die in der UTM- Ebene ist.

Richtig die Fläche von 29.994,6992 m² ist die Fläche auf der UTM-Ebene. Diese muss ich aber noch für die amtliche Fläche (die ins Grundbuch soll) korrigieren. Korrektur gem. § 5 Abs. 3 SächsVermKatGDVO auf den Bezugsellipsoid. Und dafür brauche ich doch den Maßstabsfaktor (s.o. Nr. 5) und die Flächenkorrekturformel (s.o. Nr. 6).


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